Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: [PLATZHALTER: TT.MM.JJJJ]
Wir bemühen uns, Atemluft.Cloud im Einklang mit dem BFSG, EN 301 549 und WCAG 2.1 AA barrierefrei zu gestalten.
[ENTSCHEIDUNG NÖTIG] Pflicht-Status klären: Die Barrierefreiheitserklärung wird verbindlich, sobald ein Angebot für Verbraucher (B2C) besteht und keine Kleinstunternehmen-Ausnahme (< 10 Beschäftigte und ≤ 2 Mio. € Jahresumsatz) greift. Bei reinem B2B-Angebot muss die B2B-Ausrichtung klar erkennbar sein — dann greift das BFSG i. d. R. nicht.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die unter [PLATZHALTER: atemluft.cloud] erreichbare Anwendung.
Stand der Vereinbarkeit
Angestrebt wird die Konformität mit WCAG 2.1 Stufe AA. Bereits umgesetzt: semantisches HTML mit korrekter Heading-Hierarchie und Landmarks, Tastaturbedienbarkeit aller interaktiven Elemente mit sichtbarem Fokus, Farbkontraste ≥ 4,5:1 für Text, Alt-Texte bzw. aria-hidden für dekorative Grafiken, Labels für Formularfelder sowie die Berücksichtigung von prefers-reduced-motion.
[PLATZHALTER: Liste bekannter, noch nicht barrierefreier Inhalte / Ausnahmen]
Feedback & Kontakt
Barrieren melden Sie bitte an: [PLATZHALTER: E-Mail / Kontaktweg]. Wir bemühen uns um zeitnahe Abhilfe.
Durchsetzungsverfahren
[PLATZHALTER: zuständige Marktüberwachungs-/Schlichtungsstelle nach BFSG nennen, sobald die Erklärung verpflichtend wird.]